Ratgeber · Preise

Schlüsseldienst-Preise nachts und am Wochenende: Zuschläge transparent machen

Kaum etwas führt im Notdienst so zuverlässig zu Streit wie der Preis. Der Kunde hat am Telefon eine Zahl gehört, auf dem Beleg steht eine andere, und irgendwo dazwischen liegen Nachtzuschlag, Sonntag und Anfahrt. Hier steht, wie du Preise und Zuschläge so nennst und festhältst, dass sie sich erklären lassen – vor Ort, auf der Rechnung und wenn Wochen später jemand nachfragt.

Stand: 25.09.2026

Der Preis gehört vor den Arbeitsbeginn

Der Vorwurf überhöhter Notdienstpreise ist in der Branche notorisch. Rechtlich geht es dabei um Sittenwidrigkeit und Wucher (§ 138 BGB, § 291 StGB). Wo die Grenze im einzelnen Fall liegt, ist hier nicht das Thema – wohl aber, wie du zeigst, dass der Kunde den Preis kannte, bevor er zugestimmt hat.

Der beste Schutz ist die Preisnennung vor Arbeitsbeginn, festgehalten mit Zeitpunkt und Unterschrift. Ohne diesen Nachweis steht bei einer Beschwerde Aussage gegen Aussage.

Ändert sich vor Ort die Lage – die Tür ist nicht zugefallen, sondern abgeschlossen, oder es ist ein zweites Schloss dabei –, nennst du den geänderten Preis, bevor du beginnst. Will der Kunde dann nicht mehr, kann er den Auftrag beenden. So sieht es auch die AGB-Vorlage in TürPilot vor; gesondert vereinbarte Anfahrtskosten bleiben davon unberührt.

Ein Festpreis aus Uhrzeit und Türzustand

Nachvollziehbar wird ein Notdienstpreis, wenn er aus wenigen, benennbaren Grössen entsteht. Übersichtlich ist eine Matrix aus zwei Achsen: dem Zeitfenster des Einsatzes – tagsüber, abends, nachts – und dem Zustand der Tür. Jede Kombination hat einen festen Preis, der die Anfahrt bis zu einer bestimmten Entfernung schon enthält.

Alles, was erst im Einsatz feststeht – Material, ein zweites Schloss, zusätzliche Arbeit –, kommt als eigene Position dazu. So bleibt der Grundpreis das, was der Kunde am Telefon gehört hat, und jede Abweichung hat eine eigene Zeile mit eigenem Grund.

Ein Pauschalpreis, den niemand aufschlüsseln kann, ist der Anfang fast jedes Streits über eine Schlüsseldienstrechnung.

Zuschläge für Wochenende und Feiertag getrennt ausweisen

Die Uhrzeit steckt schon im Grundpreis: Der Nachtpreis ist ein eigenes Zeitfenster der Matrix. Wochenende und Feiertag sind ein anderer Grund für einen Aufschlag und gehören deshalb in eine eigene Zeile – obendrauf, nicht anstelle.

  • Jeder Zuschlag bekommt eine eigene Zeile mit dem Grund darin, etwa „Sonntagszuschlag (Sonntag)“ oder den Namen des Feiertags.
  • Zuschläge beziehen sich nur auf den Grundpreis. Ein Schliesszylinder kostet sonntags nicht mehr als dienstags, und Kilometer auch nicht.
  • Massgeblich ist das Leistungsdatum, nicht der Tag, an dem jemand den Einsatz einträgt. Ein Einsatz aus der Nacht zum Montag, der Montag früh erfasst wird, bleibt ein Sonntagseinsatz.
  • Welche Tage Feiertage sind, hängt vom Bundesland ab.
  • Treffen zwei Gründe zusammen – ein Sonntag, der zugleich Feiertag ist –, sollte vorher feststehen, ob beide Zuschläge gelten oder nur einer.

Gesamtpreise gegenüber Privatkunden

Gegenüber Verbrauchern nennst du Gesamtpreise einschliesslich Umsatzsteuer. Das verlangt die Preisangabenverordnung (§ 3 Abs. 1 PAngV). Netto mit dem Zusatz „zzgl. USt.“ ist nur gegenüber Geschäftskunden zulässig.

Bei Geschäftskunden darfst du netto rechnen – dann steht „netto zzgl. Umsatzsteuer“ direkt am Preis, den er unterschreibt. Gegenüber Privatkunden ist das nicht zulässig: Der Betrag über seiner Unterschrift ist der Gesamtpreis einschliesslich Umsatzsteuer.

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weist du keine Umsatzsteuer aus, und der Hinweis darauf gehört schon an den Preis, dem der Kunde zustimmt. Wer als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie nach § 14c UStG.

Anfahrt und Kilometer

Die Anfahrt im Einzugsgebiet steckt am einfachsten schon im Festpreis. Nur was darüber hinausgeht, kommt als eigene Zeile dazu – und zwar bevor der Kunde unterschreibt, nicht erst bei der Rechnung. Steht die Kilometerpauschale erst im Abschluss, unterschreibt der Kunde vor Beginn einen anderen Betrag als den, der am Ende berechnet wird.

Dasselbe gilt für alles, was der Kunde vor Arbeitsbeginn zusagt: Der Betrag über seiner Unterschrift muss der Betrag sein, den er für diese Leistung zahlt.

Der Nachweis: Preis und Unterschrift auf einem Blatt

Im Protokoll steht über der ersten Unterschrift die beauftragte Leistung, der Grundpreis mit dem Hinweis „inklusive Anfahrt“, jeder Zuschlag einzeln und die Summe als vereinbarter Preis. Der Kunde unterschreibt den Auftrag „zum genannten Preis“. Der Zeitpunkt dieser Unterschrift ist zugleich der Zeitpunkt der Preisnennung – vor Arbeitsbeginn.

Weicht der Monteur vor Ort vom Preis aus deiner Liste ab, nach oben oder unten, ist das keine Schwäche des Nachweises, solange beides festgehalten ist: der Listenpreis und der vereinbarte. Nach der Unterschrift ändert sich am vereinbarten Preis nichts mehr.

Material und weitere Leistungen, die erst im Einsatz dazukommen, stehen im Abschluss als eigene Positionen und werden mit der Abnahmeunterschrift bestätigt. Sag dem Kunden vorher, wenn absehbar ist, dass Material anfallen kann.

Wie TürPilot die Preise rechnet

In TürPilot legst du Zeitfenster, Türzustände und Preise einmal als Matrix an, dazu auf Wunsch Zuschläge für bestimmte Wochentage und gesetzliche Feiertage – als Prozentsatz auf den Grundpreis oder als fester Betrag. Vor Ort rechnet das Einsatzprotokoll den Festpreis aus Uhrzeit und gewähltem Türzustand, zeigt jeden Zuschlag mit Grund und die Summe unter „Dem Kunden zu nennen“. Der Monteur kann einen Zuschlag bewusst herausnehmen; dann erscheint er weder auf dem Protokoll noch auf der Rechnung.

Mit der Auftragsunterschrift stehen Preis und Zuschläge fest, und der Zeitpunkt der Preisnennung ist vermerkt; die Freigabe prüft, ob er vorliegt. Ob deine Preise brutto oder netto gelten, stellst du einmal ein – am Beleg wird der Stand zum Leistungszeitpunkt festgehalten. Arbeitest du für Privatkunden, gehören dort Bruttopreise hinein. Mehr unter Festpreise.

Häufige Fragen

Darf ein Schlüsseldienst nachts mehr verlangen?

Ein Gesetz, das einen bestimmten Notdienstpreis vorschreibt, gibt es nicht. Entscheidend ist, dass der Kunde den Preis samt Zuschlägen vor Arbeitsbeginn kennt und zustimmt – und dass sich jeder Betrag aus einem benennbaren Grund ergibt.

Muss ich Preise brutto angeben?

Gegenüber Privatkunden ja: Die Preisangabenverordnung verlangt Gesamtpreise einschliesslich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 PAngV). Nettopreise mit „zzgl. USt.“ sind nur gegenüber Geschäftskunden zulässig.

Gilt der Wochenendzuschlag auch für das Material?

In TürPilot nicht: Zuschläge werden nur auf den Grundpreis gerechnet. Material und Kilometer bleiben unberührt, weil sie am Sonntag nicht mehr kosten als unter der Woche.

Was, wenn vor Ort ein anderer Preis vereinbart wird?

Dann nennst du ihn vor Arbeitsbeginn, und der Kunde unterschreibt den geänderten Preis. In TürPilot bleibt der Listenpreis neben dem vereinbarten Preis am Beleg stehen, sodass die Abweichung nachvollziehbar ist.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 25.09.2026.

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