Kein Widerrufsrecht für TürPilot
TürPilot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB steht nur Verbrauchern zu. Für Verträge über die Nutzung von TürPilot besteht daher kein Widerrufsrecht.
Bei Vertragsschluss wird die Unternehmereigenschaft ausdrücklich bestätigt. Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbrauchervertrag zustande kommen, gilt die nachfolgende Belehrung.
Widerrufsbelehrung für den Ausnahmefall
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TürPilot – Inhaber David Jan Bauer, Münchinger Weg 20/2, 71701 Schwieberdingen, Telefon +49 176 22140311, E-Mail info@tuerpilot.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An TürPilot – Inhaber David Jan Bauer, Münchinger Weg 20/2, 71701 Schwieberdingen, E-Mail info@tuerpilot.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Hinweis zu den Einsätzen deiner Kunden
Eine Türöffnung in der Wohnung eines Verbrauchers ist ein ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag nach § 312b BGB. Grundsätzlich steht dem Kunden damit ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
Es gibt eine Ausnahme für dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB), wenn der Verbraucher den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen. Sie kennt keine Betragsgrenze – aber sie ist eine schmale Bank: Ob eine Türöffnung überhaupt eine „Reparatur“ ist, beurteilen die Instanzgerichte uneinheitlich. Die einzige betragsmässige Ausnahme (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB) endet bei 40 Euro.
Darauf zu setzen, kostet im Zweifel den ganzen Werklohn. Deshalb behandelt TürPilot jeden Privatkundeneinsatz so, als bestünde das Widerrufsrecht – unabhängig vom Preis.
Damit die Leistung trotzdem sofort erbracht und behalten werden darf, müssen drei Dinge dokumentiert sein:
- Die Widerrufsbelehrung wurde erteilt.
- Der Kunde hat auf einem dauerhaften Datenträger ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung sofort begonnen wird (§ 356 Abs. 5 BGB).
- Der Kunde wurde auf den Wertersatz hingewiesen (§ 357a Abs. 2 BGB).
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Belehrung nicht ordnungsgemäss: Die Widerrufsfrist läuft dann zwölf Monate und vierzehn Tage (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB), und Wertersatz gibt es keinen (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Kunde behält die geöffnete Tür und zahlt nichts.
TürPilot verlangt die drei Vermerke deshalb bei jedem Einsatz mit einem Privatkunden. Ohne sie ist keine Freigabe möglich.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Belehrung muss vor der Vertragserklärung erteilt werden, auf Papier oder – mit Zustimmung des Kunden – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (Art. 246a § 4 EGBGB). Eine Belehrung, die erst mit dem Protokoll hinterhergeschickt wird, ist keine.